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Pflegeleitbild & Pflegekonzept Informationen zum Leitbild

Philosophie unseres Hauses

Der Grundsatz unseres Handels ist, die Würde des Menschen zu erhalten und zu stärken, ihn als Mensch seiner Zeit anzusehen, ihn zu respektieren, die größtmögliche Selbstbestimmung zu erhalten und die individuelle Lebensgeschichte als Grundlage der Pflegeplanung und der sozialen Betreuung zu berücksichtigen.

Pflegeleitbild

Wir verstehen jeden einzelnen unserer Bewohner als untrennbare Einheit von Körper, Geist und Seele, welche sich an den Lebensaktivitäten orientiert.

Unser Ziel ist es alten Menschen, kranken Menschen, gerontopsychiatrisch veränderten Menschen (z.B. Demenz), Menschen mit psychiatrischen Krankheitsbildern und suchtkranken Menschen ein Leben in Zufriedenheit und Wohlbefinden zu ermöglichen.

Unser Konzept versteht sich unter anderem auch als integratives Konzept, das verwirrte, psychiatrisch erkrankte und substanzen-abhängige Menschen nicht isoliert.

Die Förderung der Ressourcen steht eindeutig vor der ersetzenden Übernahme von Tätigkeiten und Handlungen.

Bewohner mit Haustieren sind bei uns ebenfalls sehr willkommen.

Pflegekonzept

Als wissenschaftliche Grundlage unserer Pflege dient die Pflegetheorie der Pflegewissenschaftlerin Monika Krohwinkel.

Ziele:

  • Optimale Versorgung der Bewohner
  • Lebensqualität vermitteln
  • Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohner erkennen
  • Die Pflege und unseren Service im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu evaluieren und wenn nötig zu optimieren.

Grundsätze:

  • Die Bewohner werden individuell betreut.
  • Alle Mitarbeiter gehen, insofern keine medizinischen Kriterien dagegen sprechen, auf die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner ein.
  • Ziel der Pflege ist das körperliche und psychische Wohlbefinden der Bewohner.
  • Die Gewohnheiten der Bewohner bestimmen den Tagesablauf.
  • Die Pflegekräfte erkennen die Ressourcen der Bewohner und unterstützen sie, damit sie ihr Leben möglichst lange selbstbestimmt gestalten können.

Selbstbestimmungsrecht:

  • Das Selbstbestimmungsrecht des Bewohners ist immer ausschlaggebend.
  • Das Mitspracherecht der Bewohner ist durch den Heimbeirat gewährleistet.

Gestaltung des Wohnraumes:

  • Die Gestaltung des Zimmers wird den Bewohnern überlassen.

Einbeziehen von Angehörigen:

  • Angehörige sind bei uns gerne gesehen. Sie werden wenn es von ihnen gewünscht wird an der Pflege beteiligt, in wichtige Entscheidungen einbezogen und haben den Anspruch auf Beratung bezüglich aller Fragen, die sich für sie ergeben.
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